| |
Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt / Rücktritt vom Darlehensvertrag
Rückzahlung
Rahmenzins
Rangattest
Rangbescheinigung
Rangrücktritt
Rangstelle
Rate
Ratenverzug
Rating
Realkredit
Realkreditinstitut
Referenzkonto
Refinanzierung
Regelinsolvenzverfahren
Reinertrag
Renovierung
Rentenschuld
Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages
Restschuld
Retailbanking
Risikolebensversicherung
Rohertrag
|
|
Regelinsolvenzverfahren
Das Regelinsolvenzverfahren wird immer dann eingesetzt, wenn ein Schuldner seine Schulden nicht mehr abtragen kann. In diesen Fällen ist es häufig so, dass man das Regelinsolvenzverfahren einleitet, welches einen Begriff aus dem Insolvenzrecht darstellt. Dieses sichert die Befriedigung der Gläubiger am Ende des Verfahrens, indem das Vermögen des Schuldners verwertet wird. Dazu kann neben der Zwangsversteigerung des Hauses zum Beispiel auch die Auflösung eines bestehenden Unternehmens durchgeführt werden. Das Regelinsolvenzverfahren steht damit im Gegensatz zu dem Insolvenzverfahren, welches eingeleitet wird, wenn der Betrieb noch fortgeführt werden soll. Wichtig ist, dass man bei jedem Insolvenzverfahren versucht, zunächst einmal die Gläubiger zu befriedigen, was jedoch häufig aufgrund zu geringer finanzieller Mittel nicht gelingt.
|