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Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt / Rücktritt vom Darlehensvertrag
Rückzahlung
Rahmenzins
Rangattest
Rangbescheinigung
Rangrücktritt
Rangstelle
Rate
Ratenverzug
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Referenzkonto
Refinanzierung
Regelinsolvenzverfahren
Reinertrag
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Restschuld
Retailbanking
Risikolebensversicherung
Rohertrag
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Referenzkonto
Als Referenzkonto bezeichnet man regelmäßig ein Girokonto. Bei der Beantragung eines Darlehens muss das Referenzkonto angegeben werden, da es aussagt, auf welches Konto das Darlehen ausgezahlt werden soll. Weiterhin wird das Referenzkonto genutzt, um die Darlehensraten von diesem abzubuchen. Im allgemeinen Bankverkehr stellt das Referenzkonto ein Konto dar, auf welches Gelder von anderen Konten überwiesen werden oder von dem auf andere Konten überwiesen werden kann. Wer zum Beispiel ein Tagesgeld Konto unterhält, der kann von diesem nur auf ein vorher benanntes Referenzkonto, in der Regel das Girokonto des Kontoinhabers, überweisen. Das Referenzkonto kommt also in vielen finanztechnischen Angelegenheiten zum Einsatz, nicht nur bei der Vergabe von Darlehen.
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