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Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt / Rücktritt vom Darlehensvertrag
Rückzahlung
Rahmenzins
Rangattest
Rangbescheinigung
Rangrücktritt
Rangstelle
Rate
Ratenverzug
Rating
Realkredit
Realkreditinstitut
Referenzkonto
Refinanzierung
Regelinsolvenzverfahren
Reinertrag
Renovierung
Rentenschuld
Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages
Restschuld
Retailbanking
Risikolebensversicherung
Rohertrag
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Realkreditinstitut
Als Realkreditinstitut wird eine jede Hypothekenbank bezeichnet. Die Hauptaufgabe dieser Banken besteht in der Vergabe mittel- und langfristiger Darlehen, die mit Grundpfandrechten abgesichert werden. Die Kredite werden als Hypotheken oder Kommunaldarlehen ausgegeben. Die Refinanzierung der Darlehen erfolgt über die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen. Die Hypothekenbanken oder Realkreditinstitute werden nach ganz bestimmten gesetzlichen Regelungen geführt, die im Hypothekenbankgesetz näher erläutert werden. Die meisten Realkreditinstitute werden also Baudarlehen und andere Hypotheken vergeben, deren Besicherung mit Hilfe der Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch erfolgt, wobei die Darlehen oft über viele Jahre hinweg gewährt werden. Insofern ist die Refinanzierung auch nur mit der Ausgabe von Pfandbriefen möglich.
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