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Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt / Rücktritt vom Darlehensvertrag
Rückzahlung
Rahmenzins
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Rangrücktritt
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Ratenverzug
Ein Darlehensnehmer muss regelmäßig eine Rate an den Darlehensgeber zahlen, um damit seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Zinsen und Tilgung des Darlehens nachzukommen. Kann er die Raten nicht mehr bezahlen oder nicht fristgerecht bezahlen, so kommt es zum Ratenverzug. Liegt ein solcher vor, kann die Bank einen Verzugsschaden berechnen. Dieser richtet sich in der Regel nach Bruttosollzinssatz, sodass er immer abhängig von den vereinbarten Zinssätzen ist. Ein Ratenverzug kann vermieden werden, indem man um eine Stundung der Raten bittet, wenn die fehlenden Gelder innerhalb kurzer Zeit wieder zur Verfügung stehen. Wichtig ist hier die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Darlehensgeber.
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