| |
Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt / Rücktritt vom Darlehensvertrag
Rückzahlung
Rahmenzins
Rangattest
Rangbescheinigung
Rangrücktritt
Rangstelle
Rate
Ratenverzug
Rating
Realkredit
Realkreditinstitut
Referenzkonto
Refinanzierung
Regelinsolvenzverfahren
Reinertrag
Renovierung
Rentenschuld
Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages
Restschuld
Retailbanking
Risikolebensversicherung
Rohertrag
|
|
Rangstelle
Wird ein Darlehen für das Haus aufgenommen, so wird in der Regel eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Sind mehrere Darlehen zur Finanzierung nötig, werden alle Darlehensgeber eine Grundschuld eintragen lassen. Dabei kann die Grundschuld erstrangig, zweitrangig usw. eingetragen werden. Die Rangstelle besagt, in welchem Rang die Grundschuld eines bestimmten Gläubigers eingetragen ist. Zusätzlich gibt sie Aufschluss darüber, wie dieser im Falle einer Zwangsvollstreckung bedient wird. Der Gläubiger, der eine erstrangige Grundschuld eingetragen hat, wird aus den Erlösen einer Zwangsversteigerung auch zuerst bedient. Alle nachrangigen Gläubiger werden auch erst nachrangig bedient, sodass nur die erstrangige Grundschuld eine hohe Sicherheit gewähren kann, weshalb die Banken in der Regel auch auf dieser bestehen.
|