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Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt / Rücktritt vom Darlehensvertrag
Rückzahlung
Rahmenzins
Rangattest
Rangbescheinigung
Rangrücktritt
Rangstelle
Rate
Ratenverzug
Rating
Realkredit
Realkreditinstitut
Referenzkonto
Refinanzierung
Regelinsolvenzverfahren
Reinertrag
Renovierung
Rentenschuld
Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages
Restschuld
Retailbanking
Risikolebensversicherung
Rohertrag
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Rangrücktritt
Beim Rangrücktritt verändert ein Gläubiger seinen Rang bei der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld zugunsten eines anderen Gläubigers, der in der Regel bisher eine nachrangige Grundschuld eingetragen hat. Möglich wird der Rangrücktritt allerdings erst mit einer notariell beglaubigten Bestätigung. In Frage kommt dieses Procedere vorrangig, wenn ein Darlehen fast abgezahlt ist, jedoch ein neues Darlehen aufgenommen wurde. Andernfalls wird kaum ein Gläubiger einem Rangrücktritt zustimmen, da dadurch die Absicherung seines Darlehens doch teils drastisch verringert wird. Die Kosten für die notarielle Bestätigung muss in der Regel der Schuldner tragen, ein Rangrücktritt kann jedoch nur mit Einverständnis des Gläubigers tatsächlich durchgeführt werden.
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