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Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt / Rücktritt vom Darlehensvertrag
Rückzahlung
Rahmenzins
Rangattest
Rangbescheinigung
Rangrücktritt
Rangstelle
Rate
Ratenverzug
Rating
Realkredit
Realkreditinstitut
Referenzkonto
Refinanzierung
Regelinsolvenzverfahren
Reinertrag
Renovierung
Rentenschuld
Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages
Restschuld
Retailbanking
Risikolebensversicherung
Rohertrag
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Rangbescheinigung
Die Rangbescheinigung, ebenfalls unter den Namen Notarbestätigung oder Rangattest bekannt, wird vom Notar ausgestellt. In diesem Schriftstück bestätigt der Notar, dass der rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld nichts im Wege steht. Einer solchen Eintragung könnten zum Beispiel vorliegende anderweitige Anträge beim Grundbuchamt entgegen stehen, die die Eintragung im gewünschten Rang vereiteln würden. Insofern wird sich jede Bank vor Auszahlung oder Gewährung eines Darlehens zunächst einmal eine Rangbestätigung ausstellen lassen, welches der künftige Darlehensnehmer auf eigene Kosten beim Notar beantragen muss. Nur mit der Rangbescheinigung ist sichergestellt, dass das Darlehen wie gewünscht, beispielsweise erstrangig abgesichert werden kann. Kann keine Rangbescheinigung vorgelegt werden, kommt es in der Regel auch nicht zur Darlehensvergabe.
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