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Rückauflassungsvormerkung
Rückgewähransprüche
Rücktritt / Rücktritt vom Darlehensvertrag
Rückzahlung
Rahmenzins
Rangattest
Rangbescheinigung
Rangrücktritt
Rangstelle
Rate
Ratenverzug
Rating
Realkredit
Realkreditinstitut
Referenzkonto
Refinanzierung
Regelinsolvenzverfahren
Reinertrag
Renovierung
Rentenschuld
Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages
Restschuld
Retailbanking
Risikolebensversicherung
Rohertrag
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Rangattest
Das Rangattest wird vom Notar ausgestellt. Es handelt sich hierbei um eine schriftliche Bestätigung des Notars, dass der Eintragung einer Grundschuld in einem bestimmten Rang keine anderen Anträge beim jeweils zuständigen Grundbuchamt entgegenstehen. Dadurch wird dem Darlehensgeber bestätigt, dass er seine Grundschuld beispielsweise erstrangig im Grundbuch eintragen kann, weil noch keine anderen Anträge auf Eintragung einer Grundschuld beim Grundbuchamt vorliegen bzw. keine anderen Grundschulden bereits eingetragen sind. Das Rangattest wird von Banken regelmäßig verlangt, bevor sie einem Kreditantrag stattgeben, da nur so sichergestellt ist, dass ihr Darlehen entsprechend ihren Vorstellungen rechtlich gesehen abgesichert werden kann. Insofern ist das Rangattest also von besonderer Bedeutung für eine jede Baufinanzierung.
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