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Preisangabenverordnung
Die Preisangabenverordnung, kurz auch als PAngV bezeichnet, ist seit dem Jahre 1985 in Kraft getreten. Sie besagt, dass die Kreditinstitute, die Darlehen vergeben, in ihren Angeboten stets sämtliche Kosten und Preis aufführen, die für das Darlehen von Bedeutung sind. Im Bereich der Privatkunden sind die Kreditinstitute zusätzlich verpflichtet, den effektiven Zinssatz anzugeben, da erst durch diesen ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote möglich wird. Die Preisangabenverordnung zählt dabei in den Bereich des Verbraucherschutzes, da hier geregelt wird, dass sämtliche Kosten offen gelegt werden müssen und es nicht zu versteckten Kosten bei Darlehen kommen darf, die die Verbraucher nur unnötig irritieren würden.
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