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Pfandfreigabe

Unter der Pfandfreigabe versteht man die Freigabe des Beleihungsobjektes, welches einem Darlehen zugeordnet ist. Dabei bedeutet dies nichts anderes, als dass dieses Beleihungsobjekt nun nicht mehr länger als Pfand für das Darlehen besteht, also nicht mehr zu dessen Absicherung genutzt werden darf. Die Pfandfreigabe wird frühestens zum Ende der Laufzeit des Darlehens erfolgen bzw. wenn dieses abgezahlt ist. Andere Varianten sind nur dann möglich, wenn ein ähnliches Objekt als Pfand eingesetzt werden kann. Dieses muss dann natürlich mindestens dem Restwert des zugrunde liegenden Darlehens entsprechen, um so für ausreichende Absicherung sorgen zu können, andernfalls wird die Bank der Pfandfreigabe kaum zustimmen.


 

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