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öffentlicher Pfandbrief

Der öffentliche Pfandbrief ist ein Pfandbrief, bei dem die Sicherheit auf einer Forderung gegen Anstalten des öffentlichen Rechts oder inländische Körperschaften beruht. Er dient zur Refinanzierung von Darlehen an den Bund, die Länder oder Kommunen und wird deshalb auch als Kommunalobligation bezeichnet. Neben der Deckungsmasse in Form der Kommunaldarlehen haftet dem Gläubiger das gesamte sonstige Vermögen des Realkreditinstituts. Kommunalobligationen gelten als ebenso sicher wie Pfandbriefe, da die Verzinsung und Tilgung aus der Steuerkraft der Kommunen abgedeckt wird. Es besteht allerdings keine grundpfandrechtliche Sicherheit durch eine Kommunalobligation.


 

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