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PAngV

Das Kürzel PAngV steht für die Preisangabenverordnung. Diese stellt ein Recht aus dem Verbraucherschutz dar, welches seit 1985 besteht. Die Preisangabenverordnung, also kurz PAngV, besagt, dass Banken sämtliche Preise, die bei einer Aufnahme eines Darlehens anfallen, explizit in Angeboten und Darlehensverträgen ausweisen müssen. Ebenfalls wird hierbei festgelegt, dass die Banken verpflichtet sind, einen effektiven Zinssatz auszuweisen, der für die bessere Vergleichbarkeit der einzelnen Kredite untereinander sorgt. Der effektive Zinssatz muss dabei allerdings nur im Geschäft mit Privatkunden angegeben werden. Die PAngV dient Verbrauchern also, damit sie im Wirrwarr des Dschungels unterschiedlicher Kreditangebote den Überblick behalten können.


 

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