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Notarkosten
Jedes Mal, wenn eine Immobilie, ein Haus oder Grundstück gekauft wird, fallen hierbei verschiedene Kosten an. Die Notarkosten gehören neben den Erschließungskosten ebenfalls dazu. Dabei ist gesetzlich geregelt, dass jeder Kaufvertrag über eine Immobilie notariell beglaubigt werden muss, wofür natürlich Kosten für den Notar anfallen. Grundsätzlich unterscheidet man allerdings: Die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages verursacht Notarkosten, die den Anschaffungskosten hinzuzurechnen sind. Sollten die Notarkosten in unmittelbarem Zusammenhang für eine Finanzierung (z. B. Eintragung einer Grundschuld) stehen, werden diese als Geldbeschaffungskosten angesehen und können ähnlich wieWerbungskosten, steuerlich abgesetzt werden. Die Notarkosten machen bei einer Erstfinanzierung ungefähr zwei Prozent des Kaufpreises aus, bei einer Anschlussfinanzierung belaufen diese sich in der Regel auf etwa 1,5 Prozent.
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