| |
Nachfinanzierung
Nachrang
Nachrangfinanzierung
Nebenkosten
Nebenkosten Grundstück
Nebenleistungen
Negativbescheid
Negativbescheinigung
Negativerklärung
Nennbetrag
Nennwert
Nettokaltmiete
Nettomiete
Nichtabnahmeentschädigung
Nießbrauch
Niedrigenergiehaus
Nominalbetrag
Nominalschuld
Nominalzins
Nominalzinssatz
Notaranderkonto
Notarbestätigung
Notarielle Beurkundung
Notarkosten
Nutzfläche
|
|
Notarielle Beurkundung
Die notarielle Beurkundung stellt ein Schriftstück dar, in dem der Notar erklärt, dass er bestimmte Vorgänge selbst wahrgenommen und wiedergegeben hat, was insbesondere bei Willenserklärungen gilt. Geregelt wird das Ganze im Beurkundungsgesetz aus dem Jahre 1969. Insbesondere bei sehr wichtigen Rechtsgeschäften ist die notarielle Beurkundung absolute Pflicht, so etwa, wenn sich die Eigentumsverhältnisse bei einem Grundstück durch Kauf und Verkauf ändern. Wird dieser Vertrag nicht notariell beurkundet, so gilt er als nichtig, und muss rückabgewickelt werden. Das heißt, bei jedem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks muss man auch einen Notar mit der Beurkundung beauftragen, da der Vertrag andernfalls nicht rechtens ist.
|