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Notaranderkonto
Ein Notaranderkonto stellt ein Konto dar, das auf einen Notar ausgeschrieben ist. Auch andere Berufsgruppen, die mit der Verwaltung fremder Gelder treuhänderisch beauftragt werden, können ein solches Konto eröffnen. Wichtig ist, dass für die Fremdgeld Verwaltung ein gesondertes Konto besteht, damit diese Gelder vom eigenen Vermögen des Notars getrennt werden können. Die vorzeitige Auszahlung eines Darlehens ist auf ein Notaranderkonto möglich, sollte die Grundschuld noch nicht eingetragen sein. Der Notar verwaltet das Geld treuhänderisch und gibt der Bank die Gewährleistung, dass das Geld bestimmungsgemäß verwendet wird. Dafür erhält der Notar den Treuhandauftrag. Notwendig wird eine vorzeitige Auszahlung zur Zahlung des Kaufpreises, da vorher auch keine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden kann.
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