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Nießbrauch
Von einem Nießbrauch spricht man immer dann, wenn einer anderen Person als dem Eigentümer eines Grundstücks das Nießbrauchsrecht eingeräumt wird. Der so genannte Nießbrauchsberechtigte kann dabei sämtliche Nutzungen des Grundstücks ziehen. Er hat das Recht, dieses selbst zu nutzen, es zu vermieten oder zu verpachten. Die einzigen Rechte, die dem Nießbraucher nicht zugestanden werden, sind die Belastung des Grundstücks oder der Verkauf. Eine Nutzung des Grundstücks ist also möglich, will der Nießbraucher darauf aber ein Haus errichten, in dem er leben möchte, so kann er das Grundstück bei einer Finanzierung nicht als Sicherheit angeben, da diese Belastung ihm von Rechts wegen nicht gestattet ist.
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