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Nennwert
Der Nennwert, der gleichbedeutend mit dem Nominalbetrag ist, stellt die Darlehenssumme dar, die im Darlehensvertrag zwischen Darlehensnehmer und -geber vereinbart wurde. Wird ein Darlehen über 200.000 Euro beantragt, so spricht man bei diesem Wert auch vom Nennwert. Der Nennwert ist nicht mit dem Nennbetrag zu verwechseln. Dieser stellt den Nennwert bzw. den Nettobetrag des Darlehens zuzüglich der fälligen Einmalzahlungen wie Abschlussprovisionen oder ähnliches dar. Der Nennwert hingegen zeigt nur die Summe des Darlehens an, ohne weitere Kosten zu berücksichtigen, selbst die anfallenden Zinsen werden dabei nicht mit berücksichtigt. Damit kann der Nennwert auch mit dem tatsächlichen Kapitalbedarf gleichgesetzt werden, der über das Darlehen finanziert wird.
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