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Negativerklärung
Die Negativerklärung wird vor allen Dingen bei kleineren Darlehenssummen als Sicherheit angesehen. Die Banken verlangen dabei eine Negativerklärung vom Darlehensnehmer. Dieser verpflichtet sich, mit Abgabe der Erklärung, sein Vermögen nicht zu Ungunsten des Darlehensgebers zu verändern. Das heißt, das Vermögen darf nicht verkauft werden, der Grundbesitz darf nicht für andere Darlehen belastet werden und auch eine anderweitige Stellung von Sicherheiten an Dritte darf nicht erfolgen, sofern der Darlehensgeber, dem gegenüber die Negativerklärung ausgestellt wurde, dadurch benachteiligt werden würde. Die Negativerklärung kann dabei mitunter die Eintragung einer Grundschuld ersetzen, sie kann aber nur bei kleinen Darlehenssummen, bis etwa 10.000 Euro gewährt werden.
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