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Negativbescheinigung
Will man ein Grundstück erwerben, so muss man stets eine Negativbescheinigung erwerben. Denn grundsätzlich steht einer Gemeinde an jedem Grundstück ein Vorkaufsrecht zu. Dieses muss nicht im Grundbuch eingetragen werden, sodass die Gemeinden bei einer Grundstücksveräußerung frei entscheiden können, ob sie dieses erwerben wollen, oder ob es offiziell anderen Käufern zur Verfügung gestellt wird. Der Käufer kann das Grundstück nur dann erwerben, wenn er eine Negativbescheinigung von der Gemeinde erhält, in der diese bestätigt, dass entweder kein solches Vorkaufsrecht besteht oder dass sie von diesem keinen Gebrauch machen wird. Erst wenn diese Negativbescheinigung vorliegt, ist das Grundstück zum öffentlichen Verkauf frei gegeben.
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