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Negativbescheid
Der Negativbescheid stellt eine Bescheinigung eines Amtes dar. Dieser wird vorrangig in den neuen Bundesländern benötigt. Dabei wird die Regelung offener Vermögensfragen geklärt, wobei der Negativbescheid aussagt, dass keinerlei vermögensrechtliche Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden können. Ein solcher Bescheid ist in der Regel unbedingt vorzulegen, bevor eine Grundschuld für die Finanzierung eingetragen werden kann. Die Banken sichern sich damit gegen evtl. Forderungen oder Belastungen anderer auf das jeweilige Grundstück ab, was eben insbesondere in den neuen Bundesländern notwendig ist, da hier die Eigentumsverhältnisse bei Grundstücken und anderen Immobilien oftmals nicht eindeutig klar sind.
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