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Nachfinanzierung
Nachrang
Nachrangfinanzierung
Nebenkosten
Nebenkosten Grundstück
Nebenleistungen
Negativbescheid
Negativbescheinigung
Negativerklärung
Nennbetrag
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Nettokaltmiete
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Niedrigenergiehaus
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Notarkosten
Nutzfläche
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Nachrang
Wird ein Haus gekauft oder gebaut, so ist es hierbei fast immer notwendig, eine entsprechende Baufinanzierung aufzunehmen. Dabei kommt es in der Regel zur Eintragung einer Grundschuld, wodurch die Bank sich absichert. Bei der ersten Finanzierung wird dann eine erstrangige Grundschuld eingetragen. Diese erhält also den ersten Rang, alle weiteren Finanzierungen werden dann im so genannten Nachrang eingetragen. Die Banken verlangen bei erstrangigen Grundschuldeintragungen deutlich geringere Zinsen für ein Darlehen, als bei nachrangig abgesicherten Darlehen. Sollte es tatsächlich einmal zu einer Zwangsversteigerung kommen, werden die erstrangig eingetragenen Gläubiger aus den Erlösen auch zuerst bedient, sodass sich die Zinsunterschiede schnell erklären lassen.
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