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Miteigentumsanteil
Als Miteigentumsanteil wird der Anteil an gemeinschaftlichem Eigentum bezeichnet. Die Festlegung der einzelnen Miteigentumsanteile erfolgt in der Teilungserklärung. Die Miteigentumsanteile werden dabei in Tausendstel ausgedrückt. Der Miteigentumsanteil stellt einen ideellen, aber keinen realen Anteil an einer Immobilie oder auch einer Sache dar und kann verkauft, übertragen oder belastet werden. Grundsätzlich stellt der Miteigentumsanteil also ein anteiliges Eigentum an einer Sache dar, wie etwa einer Wohneinheit eines Gebäudes, welches aus mehreren Wohneinheiten besteht. Dabei können sogar die Wohneinheiten mehreren Eigentümern gehören, sofern dies in der Teilungserklärung entsprechend festgelegt wird. Grundsätzlich kann jeder Eigentümer über seinen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum frei verfügen, diesen also auch durch eine Hypothek beispielsweise belasten.
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