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Miteigentum nach Bruchteilen
Das Miteigentum nach Bruchteilen, oft auch als Bruchteilseigentum bezeichnet, stellt das Eigentum an einer Sache dar, die mehreren Eigentümern gehört. Jedem Miteigentümer steht dabei ein ideeller Anteil an der Sache zu. Außerdem kann jeder Eigentümer über den ihm zustehenden Anteil auch frei verfügen. Eine Leistung kann allerdings nur an alle Eigentümer gemeinsam gestellt werden. Das Miteigentum nach Bruchteilen findet sich insbesondere bei Mehrfamilienhäusern mit einzelnen Wohneinheiten, wobei jede Wohneinheit einem gesonderten Eigentümer gehört und dieser über diese frei bestimmen kann. So kann er beispielsweise die Wohneinheit vermieten oder aber auch selbst bewohnen. Eine Versicherung für das gesamte Gebäude schließen die einzelnen Eigentümer dagegen gemeinsam ab.
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