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MaBV
Maklercourtage
Maklerprovision
Marktwert
Mietausfallwagnis
Mietkauf
Miteigentum nach Bruchteilen
Miteigentumsanteil
Mitschuldner
Modernisierung
monatliche Belastung
Monatliche freie Mittel
Monatsrate
Mortgage-backed-securities
Muskelhypothek
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Mietkauf
Der Mietkauf stellt eine Mischung aus Mieten und Kaufen dar. Dabei wird dem Mieter ein oft sehr langer Mietvertrag angeboten, mit dem er die Option erhält, die Wohnung oder das Haus nach einer bestimmten Zeit zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen. Die bis dahin erbrachten Mietzahlungen werden in der Regel beim tatsächlichen Kauf bereits auf den Kaufpreis angerechnet. Der Mietkaufvertrag ist notariell zu beurkunden, da er der Beurkundungspflicht unterliegt. Allerdings trifft man den Mietkauf heute nur noch selten an und die verlangten Mietzahlungen während der ersten Jahre sind in der Regel ebenfalls deutlich überhöht. Deshalb sollte man einen solchen Vertrag genau prüfen und kalkulieren, bevor man ihn abschließt.
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