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MaBV
Maklercourtage
Maklerprovision
Marktwert
Mietausfallwagnis
Mietkauf
Miteigentum nach Bruchteilen
Miteigentumsanteil
Mitschuldner
Modernisierung
monatliche Belastung
Monatliche freie Mittel
Monatsrate
Mortgage-backed-securities
Muskelhypothek
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Maklercourtage
Mit Maklercourtage bezeichnet man die Provisionszahlung an Dritte, die dabei behilflich sind, eine Immobilie zur Vermietung oder zum Verkauf zu vermitteln. Eine Mindesvoraussetzung für die Maklercourtage ist dabei, dass der Kaufinteressent von der Kaufgelegenheit erstmalig durch den Makler erfahren hat. War dem Interessenten die Gelegenheit schon vorher bekannt, so führt die Abwicklung des Kaufgeschäftes nicht zu einer Provisionspflicht. Jedoch haben Makler meist AGB’s, in denen die Vorkenntnisklausel verankert ist und laut der ein Kaufinteressent dem Makler eine vorhandene Vorkenntnis innerhalb einer bestimmten, meist kurzen, Frist mitteilen muss. Je nach Bundesland liegt die Maklercourtage zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
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