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Löschungsbewilligung
Landesverbürgtes Darlehen
Langfristiger Kredit
Laufzeit
Legitimation
Leistungsabschreibung
Liebhaberobjekt
LS
LV
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LV
Das Kürzel LV steht als Abkürzung für die Lebensversicherung, im Bereich der Baufinanzierungen ist aber die Kapitallebensversicherung damit gemeint. Meist wird diese bei endfälligen Darlehen eingesetzt, die erst zum Ende der Laufzeit getilgt werden müssen. Dabei wird das Darlehen während der Laufzeit nicht getilgt, der Darlehensnehmer zahlt aber den Beitrag zur Lebensversicherung. Nach deren Ablauf erhält er im Erlebensfall die Versicherungssumme plus Überschussanteile ausgezahlt, mit denen das Darlehen getilgt werden kann. Sollte der Darlehensnehmer vorzeitig sterben, so zahlt die Lebensversicherung die Todesfallsumme an die Hinterbliebenen bzw. je nach Vereinbarung auch direkt an den Darlehensgeber aus, damit das Darlehen so ausgelöst werden kann.
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