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Löschungsbewilligung
Landesverbürgtes Darlehen
Langfristiger Kredit
Laufzeit
Legitimation
Leistungsabschreibung
Liebhaberobjekt
LS
LV
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Landesverbürgtes Darlehen
Ein landesverbürgtes Darlehen stellt im Grunde nichts anderes dar, als ein Kommunaldarlehen. Demzufolge ist das landesverbürgte Darlehen nur ein anderer Begriff für Kommunaldarlehen oder KO-Darlehen. Hierbei unterscheidet man zwischen echten und unechten Kommunalkrediten. Die echten Kommunaldarlehen liegen dann vor, wenn Kredite an Körperschaften oder Anstalten öffentlichen Rechts gewährt werden, wie etwa den Bund, die Länder oder die Gemeinden. Werden die Darlehen hingegen durch diese verbürgt, spricht man von unechten Kommunaldarlehen. Da die Bonität dieser Kreditnehmer als sehr gut eingeschätzt wird (sie haften nicht nur mit dem eigenen Vermögen, sondern auch mit dem Steueraufkommen), werden landesverbürgte Darlehen in der Regel blanko vergeben. Das heißt, hier müssen keine Sicherheiten gestellt werden.
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