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Kredit
Unter dem Begriff Kredit versteht man einen Vertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer. Dabei überlässt der Kreditgeber dem Kreditnehmer Geld oder andere Sachen. In der Regel wird die Überlassung nur gegen ein entsprechendes Entgelt erfolgen. Dabei verpflichtet sich der Kreditgeber die Sachen oder das Geld ab einem bestimmten Zeitpunkt für einen bestimmten Zeitraum zu einem bestimmten Entgelt an den Kreditnehmer zu überlassen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kreditnehmer, das Geld oder die Sachen in Teilbeträgen wieder an den Kreditgeber zurück zu geben und das vereinbarte Entgelt an diesen zu entrichten. Die Höhe der Teilbeträge, deren Fälligkeit und die Höhe des Entgelts werden dabei individuell vereinbart.
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