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KO-Darlehen
Der Begriff KO-Darlehen steht für die Kommunaldarlehen. Diese wiederum stellen Kredite dar, die an Körperschaften oder andere Anstalten des öffentlichen Rechts gewährt werden. In diesem Fall spricht man auch von echten KO-Darlehen oder Kommunalkrediten. Verbürgen sich die Körperschaften oder Anstalten öffentlichen Rechts für derartige Kredite, spricht man hingegen von unechten Kommunalkrediten. Da die Bonität der Schuldner einwandfrei ist, sie zudem nicht nur mit ihrem gesamten Vermögen, sondern auch mit dem Steueraufkommen haften, werden diese KO-Darlehen meist blanko erteilt. Das heißt, hier müssen keine Sicherheiten gestellt werden, um ein Kommunaldarlehen zu erhalten, da die Haftung auch mit dem Steueraufkommen meist ausreichend ist.
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