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Kinderzulage
Die einst gezahlte Eigenheimzulage stellte eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum dar und wurde über einen Zeitraum von acht Jahren gewährt. Dabei setzte sich die Eigenheimzulage aus einem Frödergrundbetrag und der Kinderzulage zusammen. Für jedes Kind, für welches Kindergeld gezahlt wurde oder ein Kinderfreibetrag gewährt wurde, konnte man jährlich 800 Euro als Kinderzulage erhalten. Sollten weitere Kinder während der Laufzeit der Eigenheimzulage geboren werden, kann man für diese ebenfalls die Kinderzulage beantragen, allerdings nur für die noch verbleibenden Jahre, in denen die Eigenheimzulage noch gezahlt wird. Diese Kinderzulage wird dann ab dem Geburtsjahr des Kindes gezahlt.
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