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Kaufvertragsentwurf
Beim Kauf von Immobilien ist man fast immer auch auf ein Darlehen angewiesen. Damit die Bank aber eine Darlehenszusage treffen kann, muss man den Kaufvertrag vorlegen. Wurde dieser noch nicht abgeschlossen, wird jedoch zumindest der Kaufvertragsentwurf benötigt, der vor allen Dingen die genauen Grundbuchbezeichnungen und Zahlungsmodalitäten enthalten muss. Einige Banken lassen auch mit sich reden und akzeptieren alternativ einen aktuellen Grundbuchauszug. Der Kaufvertragsentwurf muss zudem dem Käufer mindestens 14 Tage vor dem Notartermin vorliegen, damit dieser ihn nochmals prüfen kann. Diese Regelung ist jedoch insbesondere privaten Immobilienverkäufern nicht bewusst, sodass die Aushändigung des Kaufvertragsentwurfs nicht oder nicht rechtzeitig stattfindet.
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