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Instandhaltungskosten
Als Instandhaltungskosten werden alle Kosten bezeichnet, die für die Instandhaltung einer Immobilie anfallen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für den Fahrstuhl oder die regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlagen. Auch gehören die Instandhaltungskosten zu den Kosten, die nicht umlagefähig sind, sollten die Immobilien vermietet werden. Sie sind also gemeinsam mit den Verwaltungskosten und dem Mietausfallwagnis zu betrachten. Diese Bewirtschaftungskosten werden dann auch von der Bruttokaltmiete abgezogen, wenn die Ertragswertermittlung einer Immobilie durchgeführt wird, bei der der ansetzbare Mietertrag von entscheidender Bedeutung ist. Das heißt, der ansetzbare Mietertrag verringert sich um die Instandhaltungskosten, da diese nicht auf den Mieter mit umgelegt werden können.
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