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Identitätsprüfung
Will man ein Haus bauen oder kaufen, so kommt man in der Regel nicht um die Aufnahme eines Darlehens, meist eines Hypothekendarlehens, herum. Damit das Darlehen aber auch vergeben werden kann, ist die Bank nach Abgabenordnung und Geldwäschegesetz verpflichtet, sich die Identität des Darlehensnehmers bei Aufnahme des Darlehens nachweisen zu lassen. In der Regel geschieht dies mit Vorlage des Personalausweises. Dieser wird häufig von den Banken kopiert, wobei die Kopie in den Unterlagen der jeweiligen Bank verbleibt, damit die Identität des Darlehensnehmers jederzeit bestätigt werden kann. Bei der Vorlage des Personalausweises wird auch das Foto abgestimmt mit dem Darlehensnehmer um wirklich sicher gehen zu können, dass es sich um die Person handelt, die auch vor einem sitzt.
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