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Höchstbetragshypothek
Die Höchtsbetragshypothek wird häufig auch als Maximalhypothek bezeichnet. Sie stellt eine Sonderform der Sicherungshypothek dar. Dabei haftet das Grundstück, welches belastet ist, nur bis zu dem Betrag, der im Grundbuch eingetragen ist, wobei die Zinsen bereits eingerechnet sind. Man spricht hier von einer begrenzten dinglichen Haftung. Die Feststellung der jeweiligen Forderung bleibt dabei vorbehalten. Dies kann durch Einigung zwischen Hypothekenbesteller und Gläubiger oder auch per gerichtlichem Urteil geschehen. Durch die Rückzahlung der Forderung aus der Höchstbetragshypothek entsteht dann eine so genannte Eigentümergrundschuld. Diese wiederum lebt jedoch als Hypothek immer dann wieder auf, wenn eine neue Forderung entsteht.
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