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Grundstückskaufvertrag
In einem Grundstückskaufvertrag werden eine Vielzahl von rechtlichen Fragen geregelt, welche im Interesse von Verkäufer und Käufer geklärt werden müssen. Die Parteien müssen alle genauen Umstände darlegen, damit ein Notar den Vertrag richtig gestalten kann, was für die Gewährleistung des Bebauungszustandes, für Fragen der Bebauung sowie die Zahlung von möglichen Erschließungskosten gilt. Beim Grundstückskaufvertrag ist der Notar ein sachkundiger, unabhängiger und neutraler Berater. Im Gegensatz zu einem Anwalt hat er die Interessen und rechtlichen Konsequenzen beider Parteien zu beachten, weshalb der Grundstückskaufvertrag notariell geschützt ist. Der Kauf eines Grundstückes setzt immer den Abschluss eines notariell beurkundeten Vertrages voraus. Erfolgt dies nicht, ist der Vertrag nicht rechtsgültig. Der Verkäufer verpflichtet sich laut Vertrag zur Übertragung des Eigentums, der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Der Eigentumsübergang erfolgt durch die Eintragung ins Grundbuch und erst mit diesem Eintrag ist der Käufer auch tatsächlich der Eigentümer.
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