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Güterstand
Gebäudewert
Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
Gesamtkosten
Gesamtlaufzeit
Gesamtrate
Gesamtschuldner
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Gewerbe-Einheiten
Gewerbedarlehen
Gewerbefläche
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Grenzabstand
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Grundschuld
Grundschuldbestellung
Grundschulddarlehen
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Grundschuldzweckerklärung
Grundstück
Grundstückskaufvertrag
Grundsteuer
Gutachten
Gutachter
Gutachterkosten
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Grundstück
Das Grundstück ist rein rechtlich gesehen ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Dieser muss zudem im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes gebucht sein. Das heißt, Grundstücke können nur dann ge- oder verkauft werden, wenn sie auch korrekt vermessen und im Grundbuch eingetragen sind. Im wirtschaftlichen Sinne hingegen versteht man unter einem Grundstück Bodenflächen, die eine wirtschaftliche Einheit bilden. Allerdings wird das Grundstück häufiger im rechtlichen Sinne betrachtet, etwa wenn es um den Kauf oder Verkauf eines solchen geht, speziell wenn man vorhat, auf dem Grundstück zu bauen. Hier muss man zudem sicher stellen, dass das Grundstück frei von Lasten ist. Das heißt, eine alte Grundschuld sollte nicht mehr auf dem Grundstück liegen, da andernfalls die neuen Eigentümer auch dafür aufkommen müssten.
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