| |
Güterstand
Gebäudewert
Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
Gesamtkosten
Gesamtlaufzeit
Gesamtrate
Gesamtschuldner
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Gewerbe-Einheiten
Gewerbedarlehen
Gewerbefläche
Gläubiger
Gleitzinsdarlehen
Globalbelastung
Globalgrundschuld
Grenzabstand
Grenzattest
Grenzeinhaltungsbestätigung
Grundbesitzwert
Grundbuch
Grundbuchamt
Grundbuchauszug
Grundbuchblatt
Grundbucheinsicht
Grunddienstbarkeit
Grunderwerbsteuer
Grundförderung
Grundpfandrecht
Grundpfandrechtsgläubiger
Grundschuld
Grundschuldbestellung
Grundschulddarlehen
Grundschuldzins
Grundschuldzweckerklärung
Grundstück
Grundstückskaufvertrag
Grundsteuer
Gutachten
Gutachter
Gutachterkosten
|
|
Grundsteuer
Jeder Eigentümer von Grund und Boden muss die Grundsteuer zahlen. Diese wird von der jeweiligen Gemeinde auf sämtliches Grundvermögen erhoben. Die Berechnung erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen und richtet sich dabei nach dem jeweils gültigen Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinde. Da diese jedoch von Gemeinde zu Gemeinde zum Teil stark variieren, kann auch keine einheitliche Höhe für die Grundsteuer angegeben werden. Ferner ist es wichtig zu wissen, dass die Grundsteuer nicht mit der Grunderwerbsteuer zu verwechseln ist. Erstere fällt nämlich jedes Jahr aufs neue an, während letztere nur einmalig direkt beim Kauf des Grundstücks anfällt. Auch wird die Grunderwerbsteuer bundesweit einheitlich erhoben, einzige Ausnahme ist hier die Hauptstadt.
|