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Gutachter
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Grundschuldzweckerklärung
Immer wenn eine Baufinanzierung über eine Grundschuld abgesichert wird, muss auch die so genannten Grundschuldzweckerklärung erstellt werden. Diese sagt aus, für welchen Kredit die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird. Dabei muss sie vom Kreditnehmer unterzeichnet werden, da ansonsten eine Darlehensauszahlung nicht möglich ist. Oft wird die Grundschuldzweckerklärung dabei auch als der eigentliche Sicherungsvertrag angesehen bzw. bezeichnet. Ohne eine solche Grundschuldzweckerklärung kann der Kredit auch für nichtig erklärt werden, da ja die Grundschuld in diesen Fällen auch für andere Darlehen heran gezogen werden könnte. Die Erklärung wird dabei vom Notar aufgesetzt, der ohnehin für die Eintragung einer Grundschuld heran zu ziehen ist.
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