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Grundschuldzins
Grundschuldzinsen werden direkt im Grundbuch bei der Grundschuld mit eingetragen. Hierbei handelt es sich um Zinsen, die anders lauten können, als die im Darlehensvertrag vereinbarten Zinsen. Sie sind also unabhängig von der Darlehensforderung. Das heißt, dass der Darlehensgeber sich mit den Grundschuldzinsen auch für eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer absichern will. Dabei sollen durch den eingetragenen Grundschuldzins auch Schwankungen auf dem Zinsmarkt abgedeckt werden und die Kosten für eventuelle Mahnverfahren und dergleichen mit gesichert werden. In der Regel liegt der Grundschuldzins also deutlich höher, als der im Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz. Die meisten Banken heben diesen um etwa 15 bis 20 Prozent an.
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