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Grundschulddarlehen
Soll ein Kauf oder Bau eines Grundstücks finanziert werden, geschieht dies in der Regel über ein so genanntes Grundschulddarlehen. Diese Grundschulddarlehen sind dabei immer zweckgebunden, es muss also nachgewiesen werden, wofür das Geld ausgegeben wird. Dies kann zum Beispiel durch die Vorlage der einzelnen Handwerkerrechnungen geschehen, aber auch durch eine schriftliche Bestätigung des Architekten über den Baufortschritt. Ein Grundschulddarlehen wird dabei in der Regel über sehr lange Laufzeiten abgeschlossen, die durchaus bis zu 35 Jahren betragen können. Die Zinsen richten sich dabei nach dem Beleihungsobjekt sowie der prozentualen Finanzierung und werden maximal für 15 Jahre festgelegt. Danach muss neu verhandelt werden. Zusätzlich wird ein Grundschulddarlehen immer über eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld abgesichert. Diese ist beim Notar zu beantragen, wobei der Darlehensnehmer die Kosten für den Notar in aller Regel übernimmt.
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