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Güterstand
Gebäudewert
Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
Gesamtkosten
Gesamtlaufzeit
Gesamtrate
Gesamtschuldner
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Gewerbe-Einheiten
Gewerbedarlehen
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Grundschuld
Grundschuldbestellung
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Grundstück
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Gutachten
Gutachter
Gutachterkosten
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Grundschuldbestellung
Wird ein Baudarlehen aufgenommen, so wird regelmäßig durch den Darlehensgeber auch eine Grundschuld zur Absicherung seiner Forderungen gegenüber dem Darlehensnehmer verlangt. Diese Grundschuld muss grundsätzlich beim Notar bestellt werden. Dieser wiederum setzt eine Urkunde auf, die so genannte Grundschuldbestellung. In der Grundschuldbestellung bestätigt der Eigentümer des Grundstücks sein Einverständnis mit der Eintragung der Grundschuld, also der Belastung seines Grundstücks durch eben diese. Außerdem gehört zu dieser Grundschuldbestellung, also der Urkunde auch noch der Antrag darauf, die Grundschuld ins Grundbuch einzutragen. Durch die Grundschuldbestellung, die vor dem Notar erfolgen muss, entstehen natürlich auch weitere Kosten für diesen. Diese Kosten werden in der Regel vom Darlehensnehmer getragen.
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