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Güterstand
Gebäudewert
Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
Gesamtkosten
Gesamtlaufzeit
Gesamtrate
Gesamtschuldner
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Gewerbe-Einheiten
Gewerbedarlehen
Gewerbefläche
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Grundpfandrecht
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Grundschuld
Grundschuldbestellung
Grundschulddarlehen
Grundschuldzins
Grundschuldzweckerklärung
Grundstück
Grundstückskaufvertrag
Grundsteuer
Gutachten
Gutachter
Gutachterkosten
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Grundpfandrecht
Das Grundpfandrecht stellt ein Pfandrecht auf ein Grundstück dar, welches in der Regel einem Darlehensgeber (dem Grundpfandrechtsgläubiger) als Sicherheit gegenüber dem Darlehensnehmer (dem Grundstückseigentümer) für ein vergebenes Darlehen dient. Kann der Darlehensnehmer nun seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht mehr nachkommen, kann der Darlehensgeber seine Forderung über das Grundpfandrecht geltend machen. Er kann dadurch also zum Beispiel eine öffentliche Versteigerung durchführen, um sich aus deren Erlös zu befriedigen. Das Grundpfandrecht wird dabei grundsätzlich in das Grundbuch eingetragen, sodass der Darlehensgeber auf die Immobilie zugreifen kann. Man unterscheidet dabei zwischen drei Arten des Grundpfandrechts – der Grundschuld, der Hypothek und der Rentenschuld.
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