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Güterstand
Gebäudewert
Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
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Grundstück
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Gutachter
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Grundförderung
Die Grundförderung ist im Grunde ein anderer Begriff für die Eigenheimzulage. Die Grundförderung kann dabei jeder Steuerpflichtige beantragen, wenn eine Immobilie kauft oder bauen will. Die Förderung selbst ist grundsätzlich auf ein einziges Objekt beschränkt, sodass jeder Steuerpflichtige diese nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann. Bei Ehepaaren hingegen sieht es anders aus – diese können für zwei Objekte die Grundförderung beantragen, da sie ja zwei Personen sind. Die genauen Regelungen zur Beantragung und Gewährung der Grundförderung finden sich dabei im § 10e des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Am sinnvollsten ist es, sich von einem Experten bei der Beantragung der Grundförderung unterstützen zu lassen. Denn dieser kennt sich mit der Materie bestens aus.
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