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Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt immer dann an, wenn man ein Haus oder ein Grundstück kauft. Diese Steuer ist einmalig zu entrichten, und zwar an das für die Besteuerung zuständige Finanzamt. Dies ist in der Regel das Finanzamt am Ort des Grundstückes. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist, die Grunderwerbsteuer fällt in beiden Fällen an. Sie richtet sich in ihrer Höhe nach der Gegenleistung, wie es in Fachkreisen heißt. Die Gegenleistung entspricht dabei dem Kaufpreis für das Grundstück inklusive aller darauf befindlichen Gebäude. Die Grunderwerbsteuer wird dabei prozentual von diesem Kaufpreis berechnet, wobei sie einheitlich mit 3,5 Prozent festgelegt ist. Einzige Ausnahme: Die Hauptstadt Berlin, hier fallen 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer an.
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