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Güterstand
Gebäudewert
Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
Gesamtkosten
Gesamtlaufzeit
Gesamtrate
Gesamtschuldner
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Gewerbe-Einheiten
Gewerbedarlehen
Gewerbefläche
Gläubiger
Gleitzinsdarlehen
Globalbelastung
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Grenzabstand
Grenzattest
Grenzeinhaltungsbestätigung
Grundbesitzwert
Grundbuch
Grundbuchamt
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Grunddienstbarkeit
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Grundförderung
Grundpfandrecht
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Grundschuld
Grundschuldbestellung
Grundschulddarlehen
Grundschuldzins
Grundschuldzweckerklärung
Grundstück
Grundstückskaufvertrag
Grundsteuer
Gutachten
Gutachter
Gutachterkosten
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Grundbuchblatt
Für jedes existierende Grundstück wird im Grundbuch ein gesondertes Grundbuchblatt angefertigt, welches mit einer fortlaufenden Nummer vermerkt wird. Nach dem Prinzip des BGB ist somit das so genannte Grundbuchblatt das eigentliche Grundbuch des jeweiligen Grundstücks. Will man einen Eintrag im Grundbuch bzw. ein Grundbuchblatt anfertigen lassen, so ist das Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichtes dafür zuständig. Das Grundbuchblatt ist sachgemäß in drei verschiedene Sparten aufzuteilen, zum einen ist das Blatt als erstes versehen mit der Aufschrift, dann folgt das Bestandsverzeichnis und schließlich die Abteilungen I, II und III. Somit sind auf dem Grundbuchblatt die Daten des Eigentümers, die Eigentumsverhältnisse, die Lasten und Beschränkungen und auch die Belastungen des Grundstücks eingetragen.
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