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Güterstand
Gebäudewert
Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
Gesamtkosten
Gesamtlaufzeit
Gesamtrate
Gesamtschuldner
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Gewerbe-Einheiten
Gewerbedarlehen
Gewerbefläche
Gläubiger
Gleitzinsdarlehen
Globalbelastung
Globalgrundschuld
Grenzabstand
Grenzattest
Grenzeinhaltungsbestätigung
Grundbesitzwert
Grundbuch
Grundbuchamt
Grundbuchauszug
Grundbuchblatt
Grundbucheinsicht
Grunddienstbarkeit
Grunderwerbsteuer
Grundförderung
Grundpfandrecht
Grundpfandrechtsgläubiger
Grundschuld
Grundschuldbestellung
Grundschulddarlehen
Grundschuldzins
Grundschuldzweckerklärung
Grundstück
Grundstückskaufvertrag
Grundsteuer
Gutachten
Gutachter
Gutachterkosten
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Grundbuchauszug
Das Grundbuch als solches ist eine öffentliche Kartei, die jedermann zugänglich ist und wird auf dem Grundbuchamt, in einer gesonderten Abteilung des Amtsgerichtes, geführt. Jeder, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, bekommt Einsicht in das Grundbuch und kann sich einen so genannten Grundbuchauszug anfertigen lassen. Der Auszug wird dann als beglaubigte Kopie der Urkunde angefertigt, auf der die Eintragungen des Grundbuchauszuges hinterlegt sind. Alle Eintragungen, die über ein einzelnes Grundstück im Grundbuch existieren, so zum Beispiel die Eigentumsverhältnisse oder die Maßangaben und Eigenschaftes des Grundstückes, können somit eingesehen werden und als Abschrift dem Interessenten gegen eine entsprechende Bearbeitungsgebühr ausgehändigt werden.
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