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Güterstand
Gebäudewert
Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
Gesamtkosten
Gesamtlaufzeit
Gesamtrate
Gesamtschuldner
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Gewerbe-Einheiten
Gewerbedarlehen
Gewerbefläche
Gläubiger
Gleitzinsdarlehen
Globalbelastung
Globalgrundschuld
Grenzabstand
Grenzattest
Grenzeinhaltungsbestätigung
Grundbesitzwert
Grundbuch
Grundbuchamt
Grundbuchauszug
Grundbuchblatt
Grundbucheinsicht
Grunddienstbarkeit
Grunderwerbsteuer
Grundförderung
Grundpfandrecht
Grundpfandrechtsgläubiger
Grundschuld
Grundschuldbestellung
Grundschulddarlehen
Grundschuldzins
Grundschuldzweckerklärung
Grundstück
Grundstückskaufvertrag
Grundsteuer
Gutachten
Gutachter
Gutachterkosten
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Grundbuchamt
Jeder Kauf bzw. Verkauf eines Grundstückes wird in das so genannte Grundbuch eingetragen. Diese Eintragung erfolgt auf dem Grundbuchamt, welches eine gesonderte Abteilung des Amtsgerichtes ist. Diese Abteilung ist ausschließlich für die rechtlichen Vorgänge mit Grundstücken zuständig. Dort wird das Grundbuch geführt und man bietet dort Interessenten die Möglichkeit, Einsicht ins Grundbuch zu erhalten und sich Auszüge daraus anfertigen zu lassen. Alle Grundakten und Grundbücher, die im zuständigen Amtsgerichtsbezirks liegen, werden auf dem Grundbuchamt geführt. Die Daten, welche in den Grundbüchern aufgeführt sind, egal ob es um die Eigentumsverhältnisse oder die Angaben über das Grundstück geht, stimmen mit den eingetragenen Daten des Katasteramtes überein.
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