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Gleitzinsdarlehen
Bei einem Gleitzinsdarlehen kann der Darlehensgeber im Gegensatz zum Festzinsdarlehen die Zinsen jederzeit einseitig ändern. In der Regel wird dabei das Zinsänderungsrisiko mit zunächst günstigen Einstiegskonditionen belohnt. In den meisten Fällen handelt es sich bei einem Gleitzinsdarlehen um ein Darlehen mit einer kurzfristigen Laufzeit und dient dann zur Absicherung längerfristiger Kredite. Der Zinssatz wird während der gesamten Laufzeit immer an das aktuelle Zinsniveau am Kapitalmarkt angepasst. Die Anpassung der Zinsen ist oft an einen Index gekoppelt. Trifft dies nicht zu, dann muss sich die Bank an den Veränderungen der Bundesbankstatistik für Gleitzinsen orientieren. Die Erfahrung hat dabei leider auch gezeigt, dass die Banken oft die Anpassung nach unten bei sinkenden Zinsen „vergessen“. Als Kreditnehmer sollte man hier die Bank an die notwendige Zinssenkung erinnern. Bei einem Gleitzinsdarlehen kann der Kreditnehmer auch Sondertilgungen vornehmen und somit das Darlehen ganz oder auch teilweise mit sehr kurzen Kündigungszeiten zurückzahlen. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Rückzahlungen und/oder Sondertilgungen beträgt 3 Monate und viele Banken sind dabei sehr kulant.
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