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Güterstand
Gebäudewert
Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
Gesamtkosten
Gesamtlaufzeit
Gesamtrate
Gesamtschuldner
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Gewerbe-Einheiten
Gewerbedarlehen
Gewerbefläche
Gläubiger
Gleitzinsdarlehen
Globalbelastung
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Grundschuld
Grundschuldbestellung
Grundschulddarlehen
Grundschuldzins
Grundschuldzweckerklärung
Grundstück
Grundstückskaufvertrag
Grundsteuer
Gutachten
Gutachter
Gutachterkosten
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Gläubiger
Nimmt man einen Kredit auf, egal ob bei einer Bank, einem Kreditinstitut oder bei einem privaten Geldgeber, so wird derjenige, der einem die Kreditsumme zur Verfügung stellt, als so genannter Gläubiger bezeichnet. Generell ist es so, dass einem Gläubiger sozusagen die Schuld des Schuldners zusteht, egal ob dies bei Geldgeschäften ist oder aber bei der Verleihung von Gegenständen. Im Falle einer Vergabe eines Darlehens wird der Darlehensgeber als Gläubiger bezeichnet, während der Kreditnehmer als Schuldner betitelt wird. Der Schuldner verpflichtet sich, die in Anspruch genommene Summe bzw. das Darlehen innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zu tilgen bzw. an den Gläubiger zurückzuzahlen.
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