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Güterstand
Gebäudewert
Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
Gesamtkosten
Gesamtlaufzeit
Gesamtrate
Gesamtschuldner
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Gewerbe-Einheiten
Gewerbedarlehen
Gewerbefläche
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Grundstück
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Gutachten
Gutachter
Gutachterkosten
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Gewerbe-Einheiten
Als so genannte Gewerbe-Einheiten bezeichnet man Objekte bzw. Gelände und Immobilien, welche ausschließlich zum gewerblichen Zweck genutzt werden. Dies sind zum Beispiel Büro- oder Geschäftshäuser, Hotels, Restaurants und Lagergebäude. Unter anderem fallen auch Werkstätten und Fabrikgebäude unter den Begriff Gewerbe-Einheiten. Sobald ein Objekt allerdings auch zu wohnwirtschaftlichen Zwecken bzw. vom Eigentümer privat genutzt wird, fällt die Immobilie nicht mehr in den Rahmen der Gewerbe-Einheiten, da in diesem Fall keine ausschließliche gewerbliche Nutzung mehr vorliegt und somit auch zum Beispiel die Kriterien für eine Versicherung als solches Objekt bzw. für eine Gewerbeeinheit nicht mehr vorliegen.
Besonders für die Versicherung ist es maßgeblich, wie das Objekt genutzt wird.
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